Bibliothekskatalog des Instituts für pfälzische Geschichte und Volkskunde

Normale Ansicht MARC-Ansicht

Reichsritterschaft(Körperschaftsname)

Bevorzugter Term: Reichsritterschaft
Verwendet für/Siehe auch:
  • Bund der Freien Ritterschaft

B 1986, M, Haberkern, LDG

Im Heiligen Römischen Reich der hauptsächlich aus der Reichs- und Stiftsministerialität hervorgegangene reichsunmittelbare niedere Adel in Süd- und West-Deutschland. Seit 1422 bündisch organisiert und seit 1495 reichsrechtlich anerkannt. 1577 vereinigten sich die Ritterschaften zu einer Körperschaft, die in die Ritterkreise Schwaben, Franken und am Rhein in 14 Kantone gegliedert war. Die Rheinbundakte von 1806 mediatisierte die Reichsritterschaft zugunsten der sie umschließenden Staaten.

Benutzt für die bündisch organisierte Ritterschaft sowie für die 1577 gegründete Spitzenkörperschaft.